Webinar: ESG-Reporting - Die Pflicht ruft nicht mehr? Der Markt schon.

Wann: 2. April 2025, 11 - 12 Uhr
Jetzt anmelden

Die EU-Kommission hat mit ihrem Vorschlag zum „Omnibus“-Paket eine weitreichende Verschlankung der ESG-Regularien CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie auf den Weg gebracht. Zwar werden bis zur endgültigen Verabschiedung durch die EU-Rechtsorgane noch einige Monate vergehen, doch es zeichnet sich ab: Viele Unternehmen sind damit voraussichtlich (erst einmal) nicht mehr von den Berichtspflichten betroffen.

Doch warum sollten sich diese Unternehmen weiterhin mit dem Thema ESG und einem entsprechenden Reporting auseinandersetzen?

  • (CSRD-berichtspflichtige) Großunternehmen werden Nachhaltigkeitsinformationen von ihren Lieferanten einfordern, um ihre eigenen Berichtspflichten zu erfüllen
  • Nachhaltigkeitsinformationen sind für Banken und Investoren von entscheidender Bedeutung, und erleichtern Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln.

Die EU-Kommission hat die Ausarbeitung eines „freiwillig anwendbaren“ Nachhaltigkeitsstandards angekündigt, der auf dem bereits bestehenden VSME (Voluntary SME Standard) aufbaut. Dieser soll die Möglichkeit bieten, auf alle Anfragen nach ESG-relevanten Daten vorbereitet zu sein, ohne eine Vielzahl einzelner Fragebögen beantworten zu müssen.

Grundsätzlich sollten sich Unternehmen auch weiterhin mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzen, da beispielsweise klimabezogene Risiken in den kommenden Jahren eine Herausforderung darstellen werden. Die Erhebung und Nutzung eigener ESG-Daten ist dabei für das ESG-Risikomanagement unerlässlich. Eine fundierte ESG-Strategie sichert die Widerstands- und Wettbewerbsfähigkeit und schafft darüber hinaus einen ökonomischen Mehrwert, etwa durch Kosteneinsparungen beim Energieverbrauch oder eine geringere Abhängigkeit von Rohstoffimporten.

Wir möchten Sie daher einladen, mit uns über einen neuen, schlanken Weg der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Anlehnung an den VSME zu sprechen und geben einen praxisbezogenen Einblick in dessen mögliche Umsetzung.

Was Sie erwartet

  • Überblick über die Inhalte des „Omnibus“-Vorschlags der EU-Kommission
  • Einführung in die Vorschläge von EFRAG zur Ausgestaltung des VSME
  • Handlungsempfehlungen und Next Steps für Ihr Unternehmen


Unsere Expertinnen Dr. Kati Beiersdorf (DRSC) und Anna-Lena Mayer (IR.on AG) freuen sich auf den Austausch.

ESG-Newsletter

Erfahren Sie mehr über unseren Newsletter ESG-Insights auf unserer Übersichtsseite.