Empfehlung: Was können Sie aus den bisher veröffentlichten CSRD-Berichten lernen?

Ein Beitrag unserer Kollegin Vera Kluck,
Beraterin für Nachhaltigkeitskommunikation & ESG

Aller Anfang ist schwer – bei einem so komplexen Thema wie dem CSRD-Reporting erst recht. 2024 war für einige Unternehmen das erste Anwendungsjahr der CSRD. Wie gut haben berichtende Unternehmen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erfüllt, obwohl deren Anwendung aufgrund eines fehlenden Umsetzungsgesetzes noch freiwillig war? Eine aktuelle Studie des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und Deloitte hat dazu 128 Nachhaltigkeitsberichte börsennotierter Unternehmen aus Deutschland unter die Lupe genommen (Stand: 15. Mai 2025).

Zentrale Befunde:

  • Lediglich 51 % der untersuchten Unternehmen setzen die ESRS-Anforderungen vollständig um.
  • 130 Seiten beträgt die durchschnittliche Länge der vollumfänglich nach ESRS erstellten Berichte; und liegt deutlich über den erwarteten 60-100 Seiten.
  • Der überwiegende Teil der Berichte (77 %) wurde mit begrenzter Sicherheit geprüft, also in einer weniger umfassenden Form als die klassische Prüfung mit hinreichender Sicherheit.
  • Die Anzahl der wesentlichen IROs (Auswirkungen, Risiken und Chancen) variiert stark: es wurden zwischen 5 und 118 IROs identifiziert, im Durchschnitt 43 IROs.
     

Befunde, die nicht überraschen

Die Studie bestätigt die Komplexität und den großen Umfang der CSRD-Berichte. Wir haben Unternehmen verschiedener Branchen bei der Umsetzung der CSRD begleitet und dabei ähnliche Herausforderungen erlebt.

Besonders markant: Eine ESRS-konforme Berichterstattung ist deutlich zeitaufwändiger als die meisten Unternehmen erwarten. Was als überschaubares Projekt erscheint, entpuppt sich als komplexer, mehrstufiger Prozess. Daher sollten vorgelagerte Aufgaben wie Datensammlung, -aufbereitung und -validierung so früh wie möglich begonnen werden, um eine fristgerechte Berichterstattung zu gewährleisten.

Gleichzeitig ist die interne Koordination weitaus anspruchsvoller und zeitraubender, als viele erwarten. Verschiedene Unternehmensbereiche müssen eng zusammenarbeiten – von der Nachhaltigkeitsabteilung über das Controlling bis hin zu operativen Einheiten. Divergierende Perspektiven und unterschiedliche Datenquellen treffen aufeinander und müssen in Einklang gebracht werden. Hinzu kommt häufig, dass die bestehende Datengrundlage für die detaillierten ESRS-Anforderungen nicht ausreicht. Lücken in der Datenerfassung, inkonsistente Messverfahren oder das völlige Fehlen bestimmter ESG-Kennzahlen zwingen Unternehmen dazu, ihre gesamte Nachhaltigkeitsdateninfrastruktur zu überdenken und zu erweitern.

Was können Sie daraus ableiten?

Trotz der aktuellen regulatorischen Unklarheit: Unternehmen, die systematisch an der Qualität ihrer Daten arbeiten und Berichtsprozesse optimieren, profitieren bei zukünftigen Nachhaltigkeitsberichten. Konkret bedeutet das, bestehende Datensammelprozesse zu analysieren, Qualitätslücken zu identifizieren und robuste, prüfungssichere Dokumentationssysteme aufzubauen.

Eine grundsätzliche Empfehlung für alle von der CSRD betroffenen Unternehmen, um etwas Druck herauszunehmen: Qualität vor Quantität. Statt sich in der Vielfalt möglicher Nachhaltigkeitsthemen zu verlieren, zahlt sich ein klarer Fokus auf Aspekte, die für ihr Geschäftsmodell und ihre Stakeholder wirklich wesentlich sind, aus.

Parallel dazu ist eine enge, kontinuierliche Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfer:innen und relevanten internen Fachbereichen unerlässlich. Unternehmen, die ihre Prüfer:innen frühzeitig in den Berichtsprozess einbinden, vermeiden spätere Überraschungen. Sie stellen sicher, dass die entwickelten Prozesse und Kontrollen dann auch den Anforderungen einer externen Prüfung standhalten.

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Vera Kluck
Beraterin für Nachhaltigkeitskommunikation & ESG

Kontakt
E-Mail: vera.kluck(at)ir-on.com

Die DRSC-Deloitte-Studie zu den bisher veröffentlichten CSRD-Berichten in Deutschland finden Sie unter folgendem Link:
https://www.drsc.de/projekte/studie-zur-nachhaltigkeitsberichterstattung-2024/


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