IR.on Webinar „Greenwashing: Aktuelle Entwicklungen“ gemeinsam mit HEUKING

Köln, Juni 2024 – Das Bewusstsein der Gesellschaft in Bezug auf Nachhaltigkeit nimmt stetig zu. Kein Wunder, dass sich viele Unternehmen als nachhaltig darstellen und ihre Produkte als „grün“ bewerben. Gelegentlich werden die Dinge hier positiver dargestellt, als sie tatsächlich sind. Das sogenannte „Greenwashing“ birgt hier einige Konsequenzen und Rechtsfolgen und steht den Zielen der Europäischen Union, ein nachhaltiges Wachstum in Europa zu fördern, im Weg.

„Grün“, „klimaneutral“ oder „natürlich“ – solche Begriffe findet man immer häufiger in Bezug auf Produkte oder Dienstleistungen, denn Verbraucher*innen legen immer mehr Wert auf Umweltfreundlichkeit oder klimaverträglichen Konsum. Unternehmen erkennen diesen Trend und nutzen „Green Claims“, also nachhaltige Werbeaussagen für ihre Produkte, Dienstleistungen oder ihr gesamtes Unternehmen. Schwierig wird es, wenn diese Aussagen nicht nachweisbar sind und Unternehmen sich so einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, ohne tatsächlich nachhaltiger zu agieren.

Wenn „Greenwashing“ vorliegt kann das ernstzunehmende Folgen und auch rechtliche Konsequenzen mit sich bringen. In vielen Fällen liegt eine bewusste Täuschung von Verbraucher*innen und das Herbeiführen von Fehleinschätzungen auf Grundlage falscher Information oder irreführender Darstellungen vor. Die Konsequenz alleine auf der Verbraucher*innen-Seite können der Verlust von Vertrauen oder Glaubwürdigkeit sowie Reputations- und Imageschäden sein. Rechtliche Konsequenzen können je nach Schwere des Vorfalls sein, dass das Unternehmen dazu verpflichtet wird, die entsprechende Aussage zu unterlassen oder aber auch Geld- oder auch Freiheitsstrafen auferlegt bekommt.

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Auf Seiten der Europäischen Union gibt es bereits einige Verordnungen, die auf einen nachhaltigen Verbrauch, eine nachhaltige Produktion und mehr Transparenz abzielen sollen, wie z.B. die Corporate Sustainability Reporting Directive, die EU-Taxonomie sowie die Directive on Empowering Consumers for the Green Transition. Noch nicht in Kraft getreten ist z.B. die Green Claims Directive, die speziell auf die Vermeidung von Greenwashing abzielt.

Bei all den Anforderungen an Unternehmen und verschiedenen Gesetzgebungen, ist es manchmal schwierig den Überblick zu behalten. Daher haben Dr. Christoph Schork, Rechtsanwalt und Partner bei HEUKING, und Anna-Lena Mayer, Head of Nachhaltigkeit & ESG bei IR.on, am 6. Juni 2024 ein Webinar zum Thema „Greenwashing“ durchgeführt. Die beiden haben erläutert, wie man Greenwashing erkennt, welche rechtlichen Konsequenzen Unternehmen drohen und wie man selbst Greenwashing vermeidet.

Unsere Webinar-Präsentation „Greenwashing: Aktuelle Entwicklungen“ sowie eine Aufzeichnung des Webinars können Sie gerne kostenfrei per E-Mail anfragen.

 

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