Zur Erfüllung der Anforderungen, die die EU-Taxonomie-Verordnung den Unternehmen vorgibt, sind umfangreiche Vorbereitungen in den betroffenen Unternehmen notwendig. Es ergeben sich viele Fragen für Unternehmen, die wir für unsere Kunden und Partner in einem Webinar zur EU-Taxonomie beantwortet haben. Dabei haben wir den Bogen von der Theorie zur Praxis geschlagen und erläutert, wie Sie die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung in Ihrem Unternehmen meistern können.
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Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein vieldiskutiertes Thema. Zwar ist sie bereits im Juli 2020 in Kraft getreten, betrifft bisher aber ausschließlich Unternehmen, die der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen. Allerdings wird der Anwender*innenkreis mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive – kurz CSRD – erweitert. Für einen Großteil der Unternehmen wird die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung damit ab dem Geschäftsjahr 2025 verpflichtend sein – so auch für einen Großteil unserer Kunden. Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie stellt damit eine Ergänzung zur „klassischen“ Nachhaltigkeitsberichterstattung dar (siehe CSRD-Webinar).
Im Austausch mit unseren Kunden kamen im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie immer wieder Fragen auf: Welche Anforderungen stellt die EU an uns als Unternehmen? Worin unterscheiden sich die Taxonomiefähigkeit und -konformität? Was muss erfüllt werden, um die Taxonomiekonformität ausweisen zu können? Was müssen wir anschließend berichten? Und vor allem: Was sind die konkreten Schritte, die ich als Unternehmen durchführen muss und wann muss ich spätestens damit beginnen?
Auf diese Fragen sind wir gestern, am 09. August 2023, in dem speziell für unsere Kunden und Partner entwickelten ESG-Webinar eingegangen. Unter dem Titel „EU-Taxonomie erfolgreich meistern“ haben Anna-Lena Mayer (Leiterin des Geschäftsbereichs Nachhaltigkeit & ESG bei IR.on) und Michael Werner (Strategischer Berater des Geschäftsbereichs Nachhaltigkeit & ESG bei IR.on) einen Überblick über die Anforderungen der Stakeholder und Regulatorik, die Berichtspflicht sowie den Prozess zur Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung gegeben. Der Fokus des Webinars lag auf der praktischen Umsetzung der EU-Taxonomie. So wurden die einzelnen Schritte bis hin zur Berichterstattung praktisch erläutert und „Next Steps“ an die Hand gegeben, womit Unternehmen, die zukünftig von der Berichtspflicht betroffen sind, jetzt beginnen sollten.
Unsere Webinar-Präsentation „EU-Taxonomie erfolgreich meistern“ sowie eine Aufzeichnung des Webinars können Sie gerne kostenfrei per E-Mail anfragen.
Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung hinsichtlich der EU-Taxonomie und den damit einhergehenden Vorbereitungen?
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zur EU-Taxonomie haben oder Unterstützung bei der Vorbereitung auf die neue Berichtspflicht, der Prüfung auf Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität, dem Aufbau der dafür notwendigen Datenerfassung in Ihrem Unternehmen und/oder der anschließenden Berichterstattung benötigen. Wir unterstützen Sie gerne.
Weitere Information auch unter ir-on.com/eu-taxonomie.