Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – Neue Anforderungen und die Umsetzung in der Praxis

Am 5. Januar 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, die Nachhaltigkeitsberichtspflicht auszuweiten und die Nachhaltigkeitsberichterstattung mithilfe der verbindlich anzuwendenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vergleichbar und detailreicher zu machen. So soll im Rahmen der „Sustainable Finance“-Strategie der EU erreicht werden, dass Finanzströme in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten gelenkt werden.

Anwender*innenkreis

Die ersten Unternehmen müssen schon im Jahr 2025 für das Geschäftsjahr 2024 nach der CSRD berichten, wenn Sie bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen. Im darauffolgenden Jahr sind dann auch große Unternehmen unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung nach der CSRD berichtspflichtig, wenn sie zwei der drei nachstehenden Kriterien erfüllen. Damit erhöht sich der Anwender*innenkreis um ein Vielfaches.

>250 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt

>50 Mio. Euro Nettoumsatz

>25 Mio. Euro Bilanzsumme

Neue Wesentlichkeitsanalyse & Datenmanagement

Mit der CSRD geht auch eine neue Methodik der Wesentlichkeit einher. Demnach müssen Unternehmen sowohl Auswirkungen (Impacts) ihrer Geschäftstätigkeiten auf die Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft als auch finanzielle Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf die Geschäftstätigkeit in ihrer Analyse und der anschließenden Berichterstattung berücksichtigen. Doch auch das Datenmanagement stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, denn die Anzahl der zu veröffentlichenden Datenpunkte wächst gegenüber heute deutlich.

Webinar beantwortet wichtige Fragen zur praktischen Umsetzung

Um die Anforderungen der zukünftigen Berichtspflicht erfüllen zu können, ist daher einiges an Vorbereitung notwendig. Dabei ergeben sich für die Unternehmen viele Fragen: Welche Anforderungen stellt die EU an uns als Unternehmen? Was hat es mit der CSRD und den ESRS auf sich? Was hat es mit der verpflichtenden Wesentlichkeitsanalyse auf sich? Welche Prozesse, Strukturen und Ressourcen brauche ich intern? Und vor allem: Was sind die konkreten Schritte, die ich als Unternehmen durchführen muss und wann muss ich spätestens damit beginnen?

Für unsere Kunden und Partner haben wir daher ein Webinar durchgeführt, in dem wir den Bogen von der Theorie zur Praxis geschlagen und erläutert haben, wie sie die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der neuen CSRD-Richtlinie in ihrem Unternehmen angehen können.

Möchten Sie sich darüber informieren, wie Sie die CSRD praktisch angehen können? Gerne können Sie die Präsentation sowie die Aufzeichnung unseres CSRD-Webinars kostenfrei per E-Mail anfragen.

Eine kleine Nachlese dazu finden Sie auch in unserem "Blickpunkt" vom 4. Juli 2023.

Copyright: @vladhilitanu, unsplash

Wir helfen bei Fragen & Umsetzung

Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung hinsichtlich der CSRD und den damit einhergehenden Vorbereitungen?

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zur CSRD oder den ESRS haben oder Unterstützung bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse nach den neuen Anforderungen, dem Aufbau der Datenerfassung in Ihrem Unternehmen und/oder der weiteren Vorbereitung auf die neue Berichtspflicht benötigen. Wir unterstützen Sie gerne.

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