Strukturierte Quartalsberichterstattung am Neuen Markt – Was Analysten davon halten

Zu den neuen und verschärften Regelungen gehören unter anderem standardisierte Vorgaben für die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie für die Kapitalflussrechnung. Damit soll die Vergleichbarkeit der Unternehmensabschlüsse erhöht werden. Zudem ist der Finanzteil des Quartalsabschlusses zukünftig durch eine Eigenkapitalveränderungsrechnung zu ergänzen. Außerdem müssen Neue Markt Unternehmen Pflichtangaben u.a. zur Auftragslage, zu den Entwicklungen von Kosten und Preisen sowie zu den F&E Aktivitäten machen.

Die neuen Vorschriften für strukturierte Quartalsberichte sind ab dem Bericht für das 3. Quartal 2001 verpflichtend, können aber in einer Testphase für den Halbjahresbericht 2001 bereits angewendet werden.

Detaillierte Informationen und die Telefonnummer der Servicehotlines findet man im Internet unter www.deutsche-boerse.com/nm.

IR.on hat in einer Umfrage unter acht Analysten das Meinungsbild bei deutschen Finanzmarktexperten überprüft. Aus den Interviews lassen sich folgende wesentliche Aussagen festhalten:

  • Die Regelung wird von allen Analysten begrüßt, weil sie die Transparenz erhöht und dadurch eine bessere Vergleichbarkeit der Unternehmen ermöglicht.
  • Die Regelung trägt dazu bei, dass die vielen unterschiedlichen Unternehmenskennzahlen aus der Berichterstattung verschwinden werden.
  • Die Regelung ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, wird aber die aktuellen Probleme des Marktes nicht kurzfristig lösen.
  • Nur ein Analyst war der Meinung, dass die nun eingeführten Regelungen von den von ihm betreuten Unternehmen bereits erfüllt würden.
  • Zudem wurde von einem Analysten die Meinung geäußert, dass solche Regelungen wichtiger seien als die geplanten Vorschriften zum Delisting.