Unser ESG-Newsletter bietet Ihnen regelmäßig eine kompakte Übersicht zu Neuigkeiten, Best Practices und Einschätzungen rund um ESG und Nachhaltigkeit – speziell für Finanzmarkt-Teilnehmer:innen und Nachhaltigkeitsmanager:innen mittelständischer Unternehmen: Hier verpassen Sie nichts!
Nachhaltigkeit bleibt ein verlässliches Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb. Warum das so ist, erklärt Yvonne Zwick, Vorsitzende des Bundesdeutschen Arbeitskreises für umweltbewusstes Management (BAUM).
Mehr erfahren über die Top 4 Gründe
Die EU-Kommission hat die Ausarbeitung eines „freiwillig anwendbaren“ Nachhaltigkeitsstandards angekündigt, der auf dem bereits bestehenden VSME-Standard aufbaut. Dieser soll die Möglichkeit bieten, auf alle Anfragen nach ESG-relevanten Daten vorbereitet zu sein, ohne eine Vielzahl einzelner Fragebögen beantworten zu müssen.
Anna-Lena Mayer, Head und Sustainability & ESG bei der IR.on AG
Dr. Kati Beiersdorf, Technical Director beim Deutschen Rechnungslegungs-Standards Committee (DRSC) und Expertin für Nachhaltigkeitsberichterstattung
Jetzt anmelden und die Chancen des VSME-Standards entdecken
Die EU-Kommission will zahlreiche Unternehmen von der ESG-Berichtspflicht befreien – ein Schritt, der für Diskussionen sorgt. In ihrem Interview mit dem Anleihen Finder kritisiert unsere Kollegin Anna-Lena Mayer, dass dieser Ansatz über das Ziel hinausschießt. Denn trotz der Lockerung bleiben ESG-Daten für Kunden und Banken entscheidend.
Zum Interview im „Anleihen Finder“
IR.on hat den Mittelständler bei den Vorbereitungen zur CSRD begleitet. Im Interview erklärt Jan Groos, Nachhaltigkeitsbeauftragter der Hahn Gruppe, warum das Unternehmen von den ESG-Daten profitiert und das Reporting auch in Zukunft nutzen wird.
ESG und Investor Relations gemeinsam denken – IR.on wird zum zweiten Mal in Folge als ESG-Sponsor auf der Münchner Kapitalmarkt Konferenz (MKK) am 2. und 3. April 2025 vertreten sein.
Mehr zur Veranstaltung auf der Seite der MKK
Die EU-Kommission hat heute, am 26. Februar 2025, ihren Vorschlag für das erste „Omnibus“-Paket veröffentlicht, das u. a. die ESG-Regularien CSRD und EU-Taxonomie verschlanken soll. Der für die meisten Unternehmen interessanteste Aspekt in dem Gesetzesvorschlag sind die Schwellen für die Berichtspflicht: Künftig müssen Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von über 25 Mio. Euro gemäß CSRD berichten.
Zudem wird eine Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) folgen. Der Umsatzschwellenwert für die Taxonomie-Berichterstattung soll auf 450 Mio. Euro angehoben werden. Darüber hinaus soll der Zeitpunkt der ersten Berichtspflicht um zwei Jahre auf 2027 verschoben werden.
Bedeutet dies ein Aufatmen für den Großteil des deutschen Mittelstands?
Jein, denn bei dem heute vorgestellten Omnibus-Paket handelt es sich zunächst um einen Vorschlag. Dieser muss im nächsten Schritt vom Europäischen Parlament und anschließend vom Rat der Europäischen Union diskutiert und verabschiedet werden, bevor es in Kraft treten kann. Dieser Prozess kann sich über einige Monate hinziehen, da es unklar ist, wie schnell sich Parlament und Rat einigen werden. Während die rechtskonservative Mehrheit im Parlament auf eine Reduzierung der Berichtspflichten drängen dürfte, gibt es andere Fraktionen, die Abschwächungen kritisch gegenüberstehen. Zugleich wird mit weiterem Gegenwind von den 20 EWR-Staaten gerechnet, die die CSRD bereits in nationales Recht umgesetzt haben.
Für diejenigen, die bereits mit der Vorbereitung auf die CSRD gestartet haben: Sie sollten jetzt auf keinen Fall Ihre Vorbereitungsarbeit abbrechen. Wir raten dazu, die Entwicklungen im Blick zu behalten und sich für alle Fälle zu wappnen. Denn die Erleichterungen können weniger umfangreich ausfüllen als heute angekündigt. Hinzu kommt: Auch unabhängig von der künftigen Gesetzeslage lohnt sich Transparenz. Denn neben dem Gesetzgeber interessieren sich weitere Stakeholder wie Banken, Großkunden, Mitarbeitende sowie Bewerber:innen für Ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten. Es ist daher ein guter Zeitpunkt, sich einen Wettbewerbsvorteil zu sichern und das Thema Nachhaltigkeit nicht „in die Schublade zu legen“.
Auch Unternehmen, die bis dato noch keine Vorbereitungen getroffen haben, sollten das Thema Nachhaltigkeit vorantreiben. Aus unserer Sicht wäre es gerade in volatilen Zeiten fahrlässig, sein Unternehmen zu steuern, ohne die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zu erfassen und in die Strategie zu integrieren.
Sie wünschen sich Klarheit, wie Sie sich zielgerichtet und mit vertretbarem Umfang mit Nachhaltigkeit auseinandersetzen können? Gerne stehen wir Ihnen für einen unverbindlichen Austausch zur Verfügung.
Die aus unserer Sicht wesentlichen Punkte des ESG-Omnibusvorschlags haben wir Ihnen in der folgenden Tabelle zusammengestellt:
Der deutsche Gesetzgeber hat die Frist zur Umsetzung der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpasst. Während Unternehmen auf klare Vorgaben warten, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Doch was bedeutet die Verzögerung für Unternehmen? Und wie können sie sich auf mögliche Rückwirkungen vorbereiten?
Lesen Sie hier den gesamten Gastbeitrag von Dr. Christoph Schork und erfahren Sie, warum sich eine freiwillige CSRD-Berichterstattung jetzt schon lohnen kann.
Im Zuge der Vorbereitungen zur CSRD-Berichterstattung hat die Zürn Landtechnik GmbH die IR.on AG beauftragt, einen eintägigen ESG-Workshop zum Thema Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen.
Lesen Sie hier das vollständige Interview mit Geschäftsführer Rolf Zürn und erfahren Sie, warum die Zürn Landtechnik GmbH Nachhaltigkeit als Chance sieht.
Mit der Einführung der CSRD wächst auch die Bedeutung der Berichterstattung nach der EU-Taxonomieverordnung. Doch die Anforderungen entwickeln sich ständig weiter – wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie auf dem neuesten Stand bleiben und relevante Änderungen rechtzeitig umsetzen?
Die IR.on AG bietet ein maßgeschneidertes EU-Taxonomie Monitoring an, das Ihnen dabei hilft, die wichtigsten Entwicklungen zu verfolgen und konkrete Maßnahmen für Ihr Geschäftsmodell abzuleiten.
Erfahren Sie mehr in unserem kompakten Onepager und entdecken Sie, wie unser Angebot Sie bei der Einhaltung der EU-Taxonomie unterstützt.
In unserem Webinar am 23. Januar 2025 zum Thema „Green Bonds in der Praxis: Vom Standard über die Strukturierung zur Kommunikation“ sprachen Dirk Hübner (ABO Energy), Christoph Hirth (Bankhaus Metzler) und Samuel Stott (IR.on AG) über die aktuelle Marktentwicklung, gaben eine Einordnung der Terminologien und Grundlagen zu anerkannten Standards und gewährten anhand des im Mai 2024 platzierten Green Bonds von ABO Energy auch Einblicke in die Emissionspraxis.
Am 27. Januar 2025 nahmen unsere Kolleginnen Vera Kluck und Dominique Bausche am Neujahrsempfang der BAUM in Düsseldorf teil. Die Veranstaltung bot spannende Impulse, um sich auf die Herausforderungen des kommenden Jahres vorzubereiten. Außerdem war es eine gute Gelegenheit, sich auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen.
Erfahren Sie mehr über die Mission und die Ziele des „Bundesdeutschen Arbeitskreises für umweltbewusstes Management“ (BAUM).