EU-Taxonomie-Verordnung – Neue Anforderungen und die Umsetzung in der Praxis

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist bereits am 12. Juli 2020 in Kraft getreten. Die EU schafft mit diesem einheitlichen Klassifizierungssystem zur Beurteilung der ökologischen (und zukünftig auch sozialen) Nachhaltigkeit einer Wirtschaftsaktivität die Voraussetzungen, um die Wirtschaft in Europa auf Klimaneutralität und Ressourceneffizienz auszurichten. Dabei hat die EU-Taxonomie zum Ziel, mehr Transparenz zu schaffen, das Nachhaltigkeitsverständnis zu harmonisieren und „Greenwashing“ zu verhindern. Im Fokus der Verordnung stehen bisher die folgenden sechs Umweltziele:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Wasser- und Meeresressourcen
  • Kreislaufwirtschaft
  • Schadstoffvermeidung
  • Biodiversität & Ökosysteme

Anwender*innenkreis

Die ersten Unternehmen müssen bereits heute nach der EU-Taxonomie-Verordnung berichten, wenn sie der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen. Ab dem Geschäftsjahr 2025 sind dann auch große Unternehmen unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung berichtspflichtig. Denn wer zur Berichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet ist, ist ebenfalls zur Berichterstattung nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung verpflichtet. Ab dem Geschäftsjahr 2025 sind somit Unternehmen berichtspflichtig, die zwei der drei nachstehenden Kriterien erfüllen:

>250 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt

>50 Mio. Euro Nettoumsatz

>25 Mio. Euro Bilanzsumme

Dreistufiger Prozess

Um nach der EU-Taxonomie-Verordnung berichten zu können, muss ein dreistufiger Prozess durchlaufen werden, der aus den folgenden Schritten besteht: Prüfung auf Taxonomiefähigkeit, Prüfung auf Taxonomiekonformität und die anschließende Berichterstattung. Im Rahmen der Taxonomiekonformitätsprüfung müssen Sie neben der Überprüfung einzelner Wirtschaftsaktivitäten, die Sie als Unternehmen für Dritte oder auch für sich selbst durchführen, auch Ihr gesamtes Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung des sog. Mindestschutzes in sozialen und Governance-Aspekten nach Art. 18 der EU-Taxonomie-Verordnung überprüfen. Der Prozess bis hin zur Berichterstattung ist somit sehr umfangreich und umfasst diverse Anforderungen, die berücksichtigt werden müssen.

Webinar beantwortet wichtige Fragen zur praktischen Umsetzung

Um die Anforderungen der Berichtspflicht nach der EU-Taxonomie-Verordnung erfüllen zu können, sind daher umfassende Vorbereitungen notwendig. Hierbei ergeben sich für die Unternehmen viele Fragen: Welche Anforderungen stellt die EU an uns als Unternehmen? Worin unterscheiden sich die Taxonomiefähigkeit und -konformität? Was muss erfüllt werden, um die Taxonomiekonformität ausweisen zu können? Was müssen wir anschließend berichten? Und vor allem: Was sind die konkreten Schritte, die ich als Unternehmen durchführen muss und wann muss ich spätestens damit beginnen?

Für unsere Kunden und Partner haben wir daher ein Webinar durchgeführt, in dem wir den Bogen von der Theorie zur Praxis geschlagen und erläutert haben, wie Sie die Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung in Ihrem Unternehmen angehen können.

Möchten Sie sich darüber informieren, wie Sie die EU-Taxonomie erfolgreich meistern können? Gerne können Sie die Präsentation sowie die Aufzeichnung unseres EU-Taxonomie-Webinars kostenfrei per E-Mail anfragen.

Eine kleine Nachlese dazu finden Sie auch in unserem „Blickpunkt“ vom 10. August 2023.


 

Wir helfen bei Fragen & Umsetzung

Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung hinsichtlich der EU-Taxonomie und den damit einhergehenden Vorbereitungen?

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zur EU-Taxonomie haben oder Unterstützung bei der Vorbereitung auf die neue Berichtspflicht, der Prüfung auf Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität, dem Aufbau der dafür notwendigen Datenerfassung in Ihrem Unternehmen und/oder der anschließenden Berichterstattung benötigen. Wir unterstützen Sie gerne.

IHR KONTAKT

IR.on AG
Anna-Lena Mayer
Mittelstr. 12-14 (Haus A)
50672 Köln

+49 (0) 221 91 40 97 0
esg(at)ir-on.com