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Zu den neuen und verschärften Regelungen gehören unter anderem standardisierte Vorgaben für die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie für die Kapitalflussrechnung. Damit soll die Vergleichbarkeit der Unternehmensabschlüsse erhöht werden. Zudem ist der Finanzteil des Quartalsabschlusses zukünftig durch eine Eigenkapitalveränderungsrechnung zu ergänzen. Außerdem müssen Neue Markt Unternehmen Pflichtangaben u.a. zur Auftragslage, zu den Entwicklungen von Kosten und Preisen sowie zu den F&E Aktivitäten machen.
Die neuen Vorschriften für strukturierte Quartalsberichte sind ab dem Bericht für das 3. Quartal 2001 verpflichtend, können aber in einer Testphase für den Halbjahresbericht 2001 bereits angewendet werden.
Detaillierte Informationen und die Telefonnummer der Servicehotlines findet man im Internet unter www.deutsche-boerse.com/nm.
IR.on hat in einer Umfrage unter acht Analysten das Meinungsbild bei deutschen Finanzmarktexperten überprüft. Aus den Interviews lassen sich folgende wesentliche Aussagen festhalten: