Köln/Essen, 8. Juni 2020 – Das Beraterteam der IR.on AG hat die SANHA GmbH & Co. KG bei der Vorbereitung und Durchführung der Gläubigerversammlung zur Abstimmung über das vom Gemeinsamen Vertreter entwickelte Anpassungskonzept der Anleihebedingungen beraten und kommunikativ unterstützt.
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Im Zuge der Corona-Krise sehen sich viele Unternehmen mit Unsicherheiten bezüglich der Auswirkungen auf das operative Geschäft und der Sicherung der Liquidität konfrontiert. Die SANHA GmbH & Co. KG, einer der führenden Hersteller für Rohrleitungssysteme und Verbindungsstücke (Fittings) im Bereich der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK), hat sich in den letzten Jahren sowie im ersten Quartal 2020 operativ positiv entwickelt, ist aber seit April 2020 von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie akut betroffen.
Um in dieser unverschuldeten Krise die Geschäftstätigkeit und die Liquiditätslage zu sichern, hat der Gemeinsame Vertreter, die One Square Advisory Services GmbH, ein Konzept zur Anpassung der Anleihebedingungen der SANHA-Anleihe 2013/2023 entwickelt, das die Liquidität von SANHA durch einen reduzierten Zinssatz für die Unternehmensanleihe in den nächsten Jahren schont, die Fälligkeit der Anleihe um drei Jahre auf 2026 verschiebt und schließlich eine Teilaufholung der entgangenen Zinsen durch einen Rückzahlungsbetrag von 105 % am Laufzeitende gewährleistet. Darüber hinaus sollten die Covenants und die Negativverpflichtung angepasst werden, um der Gesellschaft mehr Flexibilität in der Finanzierung bis 2026 zu ermöglichen.
Die Herausforderungen in der Kommunikation gegenüber den Gläubigern der Anleihe 2013/2023, der Öffentlichkeit und dem Kapitalmarkt waren vielseitig. Zunächst musste transparent erläutert werden, welche Folgen eine noch nie dagewesene Krise, wie die Coronavirus-Pandemie, für die operative Geschäftstätigkeit hat. Hierzu hat SANHA, unterstützt durch die IR.on AG, bereits frühzeitig einen „Corona-FAQ“ auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht.
In einem zweiten Schritt galt es, die Anleihegläubiger von dem Anpassungskonzept zu überzeugen. Auch vor dem Hintergrund der bereits 2017 erstmaligen Prolongation der Anleihe um fünf Jahre bis 2023 war es wichtig, herauszustellen, dass die Gesellschaft ohne eigenes Verschulden in die Situation gekommen ist, die Anleihebedingungen erneut anpassen zu müssen. Zu diesem Zweck führten die Geschäftsführung und der Gemeinsame Vertreter mehrere Interviews mit Anleihemedien, um das Konzept zu erläutern. Darüber hinaus standen das Management der SANHA und die Berater von IR.on als persönliche Ansprechpartner für Fragen der Anleihegläubiger zur Verfügung.
Eine weitere Herausforderung stellte die Erreichung des nötigen Quorums von 25 % für die Beschlussfähigkeit der Zweiten Gläubigerversammlung dar. Hier unterstützte IR.on die Gesellschaft in der Identifizierung von und dem Kontakt mit Anleiheinvestoren, um die Teilnahme von möglichst vielen Gläubigern sicherzustellen. Erschwert wurde dies durch die Tatsache, dass die Versammlung laut Schuldverschreibungsgesetz als Präsenzveranstaltung stattfinden musste, im Rahmen der Coronavirus-Pandemie das Zusammentreffen von größeren Menschengruppen aber untersagt bzw. nur mit strikten Auflagen möglich war. Daher wurden die Anleihegläubiger dazu angehalten, ihre Stimme ohne persönliche Teilnahme durch eine Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter abzugeben. Um dem Informationsbedarf der Anleiheinvestoren dennoch gerecht zu werden, fand vor der eigentlichen Versammlung ein Webcast statt, in welchem das Vorhaben erläutert wurde und die Möglichkeit bestand, Fragen an das Management und den Gemeinsamen Vertreter zu stellen.
Mit einem transparenten Dialog und einer raschen Umsetzung gewann SANHA das Vertrauen der Anleihegläubiger und die Zweite Gläubigerversammlung beschloss ein modifiziertes Anpassungskonzept, das SANHA den nötigen Spielraum gibt, die Corona-Krise erfolgreich zu meistern.
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