Ab Januar 2026 müssen große Banken ESG-Risiken im Rahmen ihres Risikomanagements behandeln, denn die neuen EBA-Leitlinien verlangen, dass Institute ESG-Risiken auch in der Kreditvergabe berücksichtigen. Für mittelständische Unternehmen bedeutet das: Ohne verlässliche ESG-Daten könnte die Finanzierung komplizierter und möglicherweise teurer werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich jetzt systematisch vorbereiten können und welche Rolle der VSME-Standard dabei spielt.
Bisher fragten Banken zwar nach CO₂-Emissionen, Energieverbrauch oder Lieferketten – doch die Antworten hatten selten Konsequenzen für Kreditkonditionen. Im kommenden Jahr könnte sich das jedoch ändern: Denn am 11. Januar 2026 treten die neuen EBA-Leitlinien (Guidelines on the management of ESG risks der European Banking Authority (EBA/GL/2025/01)) für viele Banken in Kraft. Lediglich kleine und nicht komplexe Institute sind erst ab dem 11. Januar 2027 zur Anwendung der neuen Leitlinien verpflichtet.
Die neuen Leitlinien verpflichten Finanzinstitute, ESG-Risiken in alle Risikomanagementprozesse zu verankern – von der Kreditvergabe über die Portfoliosteuerung bis zur Berichterstattung. Auch wenn die BaFin kleineren Instituten gewisse Erleichterungen zugesteht, ist der Trend eindeutig: Banken werden ESG-Daten künftig nicht mehr bloß abfragen, sondern aktiv bewerten und in ihre Entscheidungen einfließen lassen. Damit rücken Nachhaltigkeitsfaktoren unmittelbar in den Kern der Kreditpolitik. Zwar schreibt kein Regelwerk explizit vor, dass sich Kreditkonditionen automatisch verändern müssen, doch in der Praxis wird die Bewertung von ESG-Risiken zunehmend Einfluss auf Bonitätsentscheidungen, Risikoaufschläge und Finanzierungskosten haben. Aus unseren Gesprächen mit Banken zeigt sich zudem: Institute gehen bereits einen Schritt weiter und schließen ESG-risikoreiche Unternehmen teilweise sogar von der Neukundenaufnahme aus. Nachhaltigkeit wird damit endgültig zu einem entscheidenden Faktor für den Zugang zu Kapital.
Was sich für Unternehmen konkret ändert
Die Anforderungen werden detaillierter und risikoorientierter. Während früher oft einfache Selbstauskünfte genügten, erwarten Banken je nach Risikoprofil künftig häufiger strukturiertere ESG-Daten wie CO₂-Emissionen (Scope 1, 2, ggf. auch 3), Energieverbräuche und Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen. Dazu kommen Nachhaltigkeitsstrategien mit konkreten Zielen zur CO₂-Reduktion und Risikobewertungen (z. B. Klimarisiken) – etwa zur Gefährdung durch Überschwemmungen oder Dürren, aber auch zu Transitionsrisiken durch Gesetzesänderungen oder Technologiewandel. Auch die Lieferkette rückt in den Fokus: Welche sozialen und ökologischen Risiken bestehen in der Wertschöpfungskette?
Wer diese Daten nicht liefern kann, könnte mit Konsequenzen konfrontiert werden: strengere Kreditprüfungen, höhere Risikoaufschläge oder schlimmstenfalls die Ablehnung von Finanzierungen.
Ein fiktives Beispiel: Was sich konkret ändern kann
Nehmen wir die fiktive Müller GmbH, einen Maschinenbauer mit rund 250 Mitarbeitenden. Bisher drehten sich Kreditgespräche um Bilanz, GuV und Sicherheiten. ESG-Themen? Allenfalls ein kurzer Blick aufs Energiemanagement bei größeren Krediten.
Ab 2026 wird das anders. Die Bank muss ESG-Risiken im Kreditportfolio ermitteln und gegenüber Aufsicht bzw. intern berichten – dafür braucht sie Daten von der Müller GmbH.
Die Fragen werden konkreter: „Bitte geben Sie Ihre direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 1–3) an.“ Oder: „Wie hoch ist Ihr jährlicher Energieverbrauch, aufgeteilt nach Energieträgern?“ Auch Lieferketten rücken in den Fokus: „Haben Sie Informationen über ESG-Risiken Ihrer wichtigsten Zulieferer?“ Geografische Risiken werden relevant: „Befinden sich Ihre Produktionsstätten in Gebieten mit erhöhter Überschwemmungsgefahr?“ Und schließlich: „Haben Sie konkrete Ziele zur Reduktion von Emissionen oder zur Ressourceneffizienz?“
Ohne ein geordnetes ESG-Datenmanagement kann die Müller GmbH diese Fragen nicht beantworten. Die Bank stuft das Unternehmen als risikoreich ein. Es könnte zu höheren Zinsen oder im Extremfall zur Kreditablehnung kommen. Umgekehrt: Mit belastbaren ESG-Daten könnte das Unternehmen günstigere Konditionen erhalten, weil die Bank es als risikoärmer bewerten kann.

Warum Banken strenger werden müssen
Die EBA-Leitlinien sind keine freiwillige Initiative, sondern basieren auf EU-Vorgaben. Große Banken müssen künftig nachweisen, wie sie ESG-Risiken systematisch identifizieren, messen und in ihre Strategien, Prozesse und Kreditentscheidungen integrieren – einschließlich Szenarioanalysen und einer nachvollziehbaren Datenerfassung. Bei großen Instituten überwacht die Europäische Zentralbank (EZB) die Umsetzung dieser Anforderungen ab 2026 im Rahmen ihrer Aufsichts- und Prüfprozesse.
In Deutschland will die BaFin die Leitlinien für kleinere Institute nicht vollumfänglich anwenden. Die allgemeinen Anforderungen sind aber längst in den MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) verankert. Auch kleinere Banken integrieren ESG-Kriterien zunehmend in ihre Kreditprozesse.
Der Mehraufwand für Banken ist erheblich – und sie müssen ihn an ihre Kreditnehmer weitergeben. Die Abfrage von ESG-Daten wird zum Standard, die Bewertung professioneller und konsequenter.
Was Sie jetzt tun sollten: Der VSME-Standard als strategische Vorbereitung
Mittelständler stehen vor der Herausforderung, verlässliche ESG-Daten bereitzustellen – ohne dabei in Bürokratie zu versinken. Die Zeit bis Januar 2026 wird knapp. Am wichtigsten: Ermitteln Sie Ihren Status quo. Welche ESG-Daten haben Sie bereits, wo fehlt es noch an Daten? Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Hausbank und klären Sie, welche Anforderungen konkret auf Sie zukommen. Dann geht es an den systematischen Aufbau: Etablieren Sie Prozesse zur regelmäßigen Datenerhebung. Und wenn Sie merken, dass die Komplexität steigt – holen Sie sich Unterstützung. Professionelle Begleitung zahlt sich aus.
Der sogenannte VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) ist dabei eine gute Grundlage. Er wurde von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) im Auftrag der EU-Kommission entworfen und im Juli 2025 von dieser offiziell für KMU empfohlen. Großen Unternehmen und Finanzinstituten wird ebenfalls empfohlen, bei Anfragen von Nachhaltigkeitsinformationen von KMU sich so weit wie möglich auf den freiwilligen Standard zu stützen. Der freiwillige Standard konzentriert sich auf die wesentlichen ESG-Themen und gibt klare Vorgaben, welche Daten erhoben werden sollten. Der Vorteil: Die VSME-Struktur deckt einen Großteil der typischen Informationsbedarfe von Banken ab. Wer sich jetzt damit beschäftigt und seine ESG-Daten systematisch erfasst, kann bei Bankenanfragen souverän reagieren. Das spart Zeit in der konkreten Finanzierungssituation und sichert die Finanzierungsfähigkeit langfristig. Außerdem schafft standardisierte Berichterstattung Vertrauen – bei Banken, aber auch bei anderen Stakeholdern.
Die EBA-Leitlinien sind weniger Belastung als Chance. Unternehmen, die ESG-Daten als strategisches Asset verstehen und systematisch aufbauen, haben bei Finanzierungen einen Vorteil. Die Weichen sollten Sie jetzt stellen.