Krise, Restrukturierung, Insolvenz, Neustart – Mit Beschluss vom 1. Juli 2016 hat das Amtsgericht Köln das Insolvenzverfahren der im Prime Standard notierten DF Deutsche Forfait AG aufgehoben, nachdem die Gläubiger dem Insolvenzplan zugestimmt hatten.
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Köln, 6. September 2016 – IR.on stand der Gesellschaft während der Restrukturierungsphase in der Investor Relations-Arbeit und der Kommunikation im Schutzschirmverfahren und in der Regelinsolvenz beratend zur Seite.
Mit dem im Insolvenzplan verabschiedeten Konzept ist die Gesellschaft vollständig entschuldet. Die Gläubiger werden durch den sukzessiven Einzug von Forderungen aus dem Bestandsportfolio des Außenhandelsfinanzierers befriedigt. Darüber hinaus erhielt die DF-Gruppe durch eine Sach- und Barkapitalerhöhung frisches Eigenkapital im Volumen von 11,2 Mio. Euro
Ausgangspunkt der Unternehmenskrise war die unverschuldete Aufnahme auf die Sanktionsliste einer Behörde des US-Finanzministeriums im Februar 2014. Damit kam das operative Geschäft der DF Deutsche Forfait AG nahezu vollständig zum Erliegen. Die achtmonatige Notierung auf der US-Liste führte zu einem deutlichen Rückgang des Eigenkapitals, der eine umfangreiche finanzwirtschaftliche Restrukturierung notwendig machte. Nachdem in Phase I (Nov. 2014 - Sep. 2015) eine adäquate Rekapitalisierung nicht erreicht wurde, setzte die Gesellschaft die Restrukturierung ab September 2015 im Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO fort. Mit dem Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung nutzte die Gesellschaft die Sanierungsinstrumente des ESUG und entwickelte einen Insolvenzplan, der im Konsens mit den Gläubigern den Fortbestand des Unternehmens sicherte.
Wesentliche Herausforderungen für die Krisenkommunikation und die Investor Relations-Arbeit lagen in der Phase I vor allem darin, die Informationsdefizite nach Streichung von der Sanktionsliste abzubauen, um Vertrauen wiederzugewinnen. Grund für die Defizite war die gebotene Zurückhaltung in der externen Kommunikation während der laufenden Verhandlungen mit den US-Behörden.
Neben der Website als zentrale Informationsplattform wurden die Stakeholder in der zwanzigmonatigen Restrukturierungs- und Insolvenzphase in mehr als 60 Pressemitteilungen, darunter 34 Ad-hoc-Meldungen, über den Fortgang des Sanierungsprozesses unterrichtet.
Darüber hinaus galt es, das komplexe Restrukturierungskonzept der Gesellschaft verständlich zu machen und auf der Hauptversammlung und der Gläubigerversammlung die erforderlichen Mehrheiten für die benötigten Kapitalmaßnahmen sowie für den Zinsverzicht der Gläubiger zu sichern. In Phase II (Okt. 2015 - Juli 2016) galt es, den Stakeholdern die erweiterten Sanierungsmöglichkeiten des Schutzschirmverfahrens und in enger Abstimmung mit Vorstand, Restrukturierungsteam und Sachwalter regelmäßig den Stand der Abstimmungen mit dem Gläubigerausschuss darzulegen. Neben der Website als zentrale Informationsplattform wurden die Stakeholder in der zwanzigmonatigen Restrukturierungs- und Insolvenzphase in mehr als 60 Pressemitteilungen, darunter 34 Ad-hoc-Meldungen, über den Fortgang des Sanierungsprozesses unterrichtet.
Allen Rückschlägen zum Trotz, die es in der Krisenphase immer wieder gab, erreichte die DF-Gruppe die notwendige Zustimmung der Gläubiger für die finanzielle Restrukturierung und damit die Chance für einen Neubeginn in einem unverändert spannenden Markt für Außenhandelsfinanzierung. Das ist neben dem kontinuierlichen und offenen Dialog mit den Stakeholdern, auch der festen Überzeugung des DF-Teams von der Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft zu verdanken.