ESRS, VS und EmpCo: Endlich Klarheit – und Zeit zu handeln

07.09.2026

Regulatorisch hat sich in diesem Sommer einiges getan. Anfang Juli hat die EU-Kommission die überarbeiteten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) per delegiertem Rechtsakt veröffentlicht. Unternehmen haben damit nun Klarheit über die künftigen Berichtsanforderungen. Zugleich erhält der freiwillige Voluntary Standard (VS) einen verbindlichen rechtlichen Rahmen: Er richtet sich an Unternehmen außerhalb der CSRD-Pflicht und setzt zugleich eine Obergrenze für die ESG-Datenanfragen, die an sie gestellt werden dürfen. Und mit der EmpCo-Richtlinie muss das, was im Nachhaltigkeitsbericht steht, später auch im Marketing belegbar sein.

Ab 2027 berichtspflichtig: Jetzt beginnt die Vorbereitung

Für Unternehmen, die ab dem Geschäftsjahr 2027 erstmals CSRD-berichtspflichtig werden, ist mit der finalen Version der überarbeiteten ESRS der Startschuss gefallen: Sie wissen nun genau, welche Kennzahlen sie liefern müssen. Der Bericht ist dabei nur die Spitze des Eisbergs. Darunter liegt die eigentliche Aufgabe, verlässliche Daten, saubere Prozesse und klare Zuständigkeiten sicherzustellen – oft über mehrere Tochtergesellschaften hinweg. Gerade quantitative Angaben zu Energieverbräuchen und Treibhausgasemissionen lassen sich nicht über Nacht erheben; sie brauchen solide Prozesse, die erst einmal definiert und in der Organisation verankert werden müssen. Die verbleibenden Monate bis Januar 2027 sind genau das Zeitfenster dafür. Welche Kernelemente bei der Vorbereitung entscheidend sind, haben wir Anfang Juli 2026 in einem Webinar vorgestellt.

Die Berichtspflicht endet, die Datenanfragen nicht

Und für die Unternehmen, die nach dem Omnibus nicht mehr CSRD-berichtspflichtig sind? Für sie endet die Berichtspflicht – die Datenanfragen des Marktes allerdings nicht. Seit Januar 2026 müssen Banken ESG-Risiken in ihre Kreditentscheidungen einbeziehen, so verlangen es die Leitlinien der Bankenaufsichtsbehörde EBA. Großkunden, die selbst weiterhin CSRD-berichtspflichtig sind, fordern zudem ESG-Daten aus der Lieferkette ein, zum Teil auch Nachhaltigkeitsbewertungen wie das EcoVadis-Rating. Wer sich als Unternehmen weiterhin an einem freiwilligen Rahmen orientieren möchte, findet ihn im Voluntary Standard, der für Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte gedacht ist. Gegenüber seinem Vorgänger VSME wurden nicht nur einige Datenpunkte gestrichen – vor allem erhält der freiwillige Standard nun erstmals einen verbindlichen rechtlichen Rahmen. Dazu zählt der sogenannte Value Chain Cap, eine gesetzliche Obergrenze: CSRD-berichtspflichtige Konzerne dürfen von kleineren Unternehmen nicht mehr Daten verlangen, als der VS abdeckt.

Ob dieser Cap in der Praxis wirklich schützt, ist allerdings fraglich. Denn bestimmte Lieferkettendaten benötigen die Konzerne weiterhin, um ihre eigene CSRD-Berichtspflicht zu erfüllen. Anfragen bleiben deshalb möglich – und was ein Konzern in Lieferverträgen oder Ausschreibungen zur Bedingung macht, unterliegt letztlich der Vertragsfreiheit zwischen den Unternehmen.

ESRS VS 2

EmpCo: Wenn Berichtsbegriffe zur Werbeaussage werden

Ab dem 27. September 2026 reguliert zudem die EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers“) die Werbung mit Umweltaussagen. Pauschale Etiketten wie „klimaneutral“ oder „grün“ sind dann unzulässig, wenn sie sich nicht belegen lassen. Das betrifft formal die Werbung, nicht den Bericht – doch oft wandern Aussagen aus dem Bericht ins Marketing. Deshalb sollten Unternehmen ihre Formulierungen von Anfang an auf Belegbarkeit prüfen, um spätere rechtliche Komplikationen zu vermeiden.

Fazit: Die Zahl der Datenpunkte schrumpft, die prozessuale Anforderungen bleiben

Berichtspflichtige Unternehmen sollten die Zeit bis 2027 nutzen, um ihre Wesentlichkeitsanalyse zu aktualisieren und ihr Datenmanagement zu festigen. Wer aus der Pflicht fällt, findet im Voluntary Standard eine belastbare Grundlage für Anfragen von Banken und Kunden. Und die Verantwortlichen sollten prüfen, wie sie Begriffe wie „net zero“ verwenden, denn künftig zählt nicht die Aussage, sondern der Nachweis. Die Berichtspflichten werden somit reduziert, die Erwartung an belastbare Daten nicht.

Steven Rohles
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Steven Rohles

Steven Rohles

Head of Nachhaltigkeitskommunikation & ESG

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